Unsere Dienstleistung im Detail

Pflegeberatung nach § 45

Inhalte:

  • Mobilisation und Lagerung
  • Ernährung
  • Körperpflege
  • Entlastungsmöglichkeiten
  • Pflegekurs schwerstkranke und sterbende Menschen
  • Menschen mit Demenz
  • Menschen mit Schlaganfall
  • Familiengesundheit

Abrechenbar mit folgenden gesetzlichen Krankenkassen: DAK, TK, Barmer, IKK classic

Beratung und Vermittlung

Hilfe bei:

  • Antrag auf Pflegeleistung
  • Verschlechterungsanträge
  • Widersprüche
  • Vermittlung zu Pflegediensten, Hilfsmittelanbietern und Haushaltshilfen

 

 

Familienunterstützung

Entlastung und Unterstützung von Angehörigen, emotionaler Beistand etc. 

Administration

Verwaltungsarbeiten, Kommunikation mit Krankenkassen, Pflegekassen und Versicherungen

Pflegeberatung nach § 37.3

Wenn Sie in der häuslichen Umgebung durch Angehörige oder Bekannte versorgt werden, müssen Sie bei

-> Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich 

-> Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich

eine Beratung durchführen. 

Diese Beratung führe ich gerne durch. Hierzu können Sie mich gerne kontaktieren, damit keine Leistungen von der Pflegekasse gestrichen werden. 

Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

 

Besonders hier Kinder mit Stoffwechselerkrankungen, ADHS oder Autismus

 

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